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Hausordnung Internate

Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder)
Sportinternate Kieler Straße 10, Finkensteig 13 – 15, Stralsunder Straße 1 – 3, 15234 Frankfurt (Oder)

Liebe Sportlerinnen und Sportler,
Ihr habt Euch entschieden, Leistungssport auf der Eliteschule Frankfurt (Oder) zu betreiben. Ihr wollt nationale und internationale Spitzenleistungen in eurer Sportart erzielen. Das heißt, persönliche, überdurchschnittliche Entwicklung im Sport und in eurer Persönlichkeit, ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Eigenmotivation und Tagesstruktur. So wie im Sport gelten für das harmonische Zusammenleben im Sportinternat Regeln und Normen. Dafür wurde diese Hausordnung aufgestellt, die für jeden verbindlich ist.

Die Sportinternate Kieler Straße 10, Finkensteig 13 – 15 und Stralsunder Straße 1 – 3 dient zur Unterbringung von Sportlerinnen und Sportlern der Sportschule Frankfurt (Oder) mit einer leistungssportlichen Perspektive in einer der Schwerpunktsportarten des Standortes Frankfurt (Oder).

Aufnahmebedingungen

Über die Aufnahme in das Sportinternat Frankfurt (Oder) entscheidet der Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages und wird durch Unterschrift unter dem Nutzungsvertrag anerkannt. Der Unterbringungszeitraum sowie die Zahlungsmodalitäten werden im Nutzungsvertrag abschließend geregelt. Im Interesse aller müssen folgende Punkte beachtet werden:

  1. Rücksichts- und verantwortungsvolles Verhalten
1. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass jeder Bewohner auf die Belange der Mitbewohner/innen Rücksicht nimmt, die Bewohner gewaltfrei miteinander umgehen, Anordnungen der Erzieher bzw. der Erzieherinnen Folge leistet und die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie die Außenanlagen pfleglich behandelt.
2. Die Wohnräume und das Außengelände sind täglich in sauberem Zustand zu halten.
3. Eine gründliche Reinigung der Wohneinheiten ist einmal pro Woche von allen Sportlern durchzuführen.
4. Zimmer und Sanitärräume sind von den Bewohnern in einem sauberen Zustand zu halten. Dazu gehören u.a. täglich die Zimmer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, dass jeder sein Bett selbst ordnet und seine persönlichen Sachen im Schrank verschlossen hält. Die Mülleimer sind selbständig täglich zu leeren und das Zimmer zu lüften.
5. Durch den verantwortlichen Erzieher bzw. die verantwortliche Erzieherin erfolgen täglich Zimmerkontrollen.
6. Alle Bewohner werden zur Beseitigung von Verschmutzungen jeglicher Art herangezogen.
7. Die Nutzung des Internets erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland. Bei Nutzung des Internets wird von jedem/r Benutzer/in das Urheberrecht beachtet. Sollte der Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder) aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, haftet der/die jeweilige Benutzer/in dem Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder) für den entstandenen Schaden.
  1. An- und Abreise
1. An trainings- und wettkampffreien Wochenenden, Feiertagen oder Ferienzeiten und bei krankheitsbedingter Freistellung fahren die Bewohnerinnen und Bewohner nach Hause. Die Heimreise ist sofort nach Eintreten eines der benannten Ereignisse anzutreten. Dies gilt in erster Linie für Sportlerinnen und Sportler aus dem BL Brandenburg und BL Berlin.
Bei Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Bundesländern wird individuell entschieden.
2. Die An- und Abmeldung erfolgt beim diensthabenden Erzieher an der Rezeption.
3. Die Anreise erfolgt entsprechend der Nachtruhezeiten.
Bei Nichtanreise zum geplanten Termin ist das Internat zu verständigen.
4. Bei Verbleib am Wochenende und an Feiertagen ist sich in der ausliegenden Anwesenheitsliste einzutragen.
5. Bewohner/-innen ohne leistungssportlichen Auftrag müssen am Freitag, unmittelbar nach der Schule, zum Wochenende sowie zu den Ferien und Feiertagen nach Hause fahren.
  1. Unterbringung/ Kaution
1. Bei Bezug wird der Zustand des Zimmers protokolliert. Die Gestaltung des Zimmers ist mit der Erzieherin bzw. dem Erzieher abzusprechen. Das Umstellen der Schränke und Betten ist nicht gestattet. Vor dem endgültigen Auszug erfolgt die Abnahme auf Grundlage des Protokolls. Bei Auszug werden die Sportlerinnen und Sportler verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
2. Bei Verlust der Wohnungs- und Schrankschlüssel sind die Nachfertigungskosten zu zahlen.
3. Für das Waschen ist pro Waschmaschine und pro Trockner jeweils 1,00 Euro zu entrichten.
4. Bei Abreise sind die Fenster zu schließen und der Müll zu entsorgen. Licht, elektrische Geräte sind beim Verlassen des Internates auszuschalten und die Heizung entsprechend zu regulieren.
5. Das Bekleben von Einrichtungsgegenständen, Türen und Wänden ist untersagt.
6. Das Halten von Haustieren ist untersagt.
7. In den Sommerferien sind die Zimmer zu beräumen. Alle persönlichen Sachen sind mit nach Hause zu nehmen.
Es steht keine Einlagerungsmöglichkeit zu Verfügung.
8. Trainingsbekleidung / Schuhe sind in den Schließfächern / Trockenräumen unterzubringen. Die persönliche Wäsche darf nicht an Fenstern, Gardinen aufgehängt werden.
  1. Besucherregelung
1. Nach Anmeldung an der Rezeption können alle Sportler ab 14.00 Uhr bis 20:30 Uhr Besuch empfangen.
2. Mit Betreten des Hauses unterliegen alle Besucher und Gäste der Hausordnung.
Besucher tragen sich ins Besucherbuch ein.
  1. Ruhezeiten und Ausgangszeiten
1. Die Hausruhe ist von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgesetzt. Störungen der Bewohnerinnen und Bewohner sind zu vermeiden. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat 30 Minuten vor der Nachtruhezeit, spätestens aber um 22:30 Uhr, auf der Etage zu sein.
2. Sofern die schulischen und aus der Internatsunterbringung resultierenden Verpflichtungen erfüllt sind, kann Ausgang gewährt werden. Dieser ist unter Berücksichtigung von schulischen und sportlichen Verpflichtungen am Folgetag zu gestalten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner melden sich zum Ausgang bei dem/der verantwortlichen Erzieher/In ab. Generelle Erlaubnis mit Ausgangskarte ab Klasse 9 mit entsprechender Trainerunterschrift
3. Die Ausgangszeiten richten sich nach dem Alter der Bewohnerinnen und Bewohner:

AUSGANGSREGELUNGEN

1 x verlängert

Klasse

täglich von Sonntag bis Donnerstag Freitag/
Sonnabend
7. Klasse 19.30 Uhr 20.30 Uhr 20.30 Uhr
8. Klasse 20.00 Uhr 20.30 Uhr 20.30 Uhr
9. Klasse 21.00 Uhr 22.00 Uhr 22.00 Uhr
10. Klasse und unter
16 Jahre
21.30 Uhr 22.00 Uhr 22.00 Uhr
über 16 Jahre 21.30 Uhr 24.00 Uhr 24.00 Uhr
Abitur und unter
18 Jahre
22.00 Uhr 24.00 Uhr 24.00 Uhr
ab
18 Jahre
24.00 Uhr 24.00 Uhr unbegrenzt
4. Für Übernachtungen außerhalb des Internates an den Wochenenden benötigen die Minderjährigen eine schriftliche Genehmigung ihrer Personensorgeberechtigten und die Bestätigung des Trainers. Die Genehmigung muss einen Tag vorher vorliegen, mit Angabe von Adresse und Telefonnummer. Pauschalgenehmigungen werden bei Bedarf in Absprach mit den Eltern akzeptiert. Ab dem 18. Lebensjahr benötigen alle Sportler die Unterschrift des Trainers.
5. Die Nachtruhe ist folgendermaßen geregelt:
7./ 8. Klasse : 21.00 Uhr
9. Klasse : 21.30 Uhr
10. Klasse : 22.00 Uhr
11. Klasse : 23.00 Uhr
ab 18 Jahre : 24.00 Uhr
  1. Nutzung elektrischer Geräte
1. Elektrische Geräte müssen zur Betreibung im Internat im technisch einwandfreien Zustand sein. Dies ist mittels einer gültigen Prüfplakette durch die Sorgeberechtigten nachzuweisen. Haftungen für Schäden sind gegenüber dem Betreiber des Sportinternates ausgeschlossen.
2. Zugelassene elektrische Kleingeräte des persönlichen hygienischen Bedarfs sind bei der/dem zuständigen Erzieher/in zu erfragen.
3. Tablets (ab Klasse 7) und Computertechnik (ab Klasse 9) können nur auf Antrag bei dem verantwortlichen Erzieher bzw. der verantwortlichen Erzieherin und nach Genehmigung mitgebracht werden. Fernseher und Spielekonsolen sind nicht gestattet.
4. Technische Geräte zum Abspielen von Medien sollen in Zimmerlautstärke betrieben werden.
5. Die Genehmigung zur Betreibung kann bei Verstößen gegen die Hausordnung entzogen werden.
6. Es besteht die Möglichkeit, einen kabelgebundenen Internetzugang pro Zimmer einzurichten. Dazu ist mit einem Provider ein privat-rechtlicher Vertrag abzuschließen.
7. Mobile Kommunikationsgeräte sind von Sportlern der Klassen 7 und 8 zur Nachtruhe abzugeben.
8. Im Eingangsbereich, Treppenhaus und Flurbereich des Sportinternates besteht Handyverbot.
  1. Rauch- und drogenfreies Wohnen
1. Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen Gebäuden und im gesamten Außenbereich.
2. Alkohol, Bier, Rauschmittel, Energydrinks, Zigaretten, E-Zigaretten und Wasserpfeifen sind generell nicht erlaubt (weder Besitz, Lagerung einschl. Leergut noch Konsum).
3. Offenes Licht (z.B. Kerzen, Räucherkerzen) ist in allen Bereichen des Internates untersagt.
  1. Verbot gewaltverherrlichenden und gefährlichen Verhaltens
1. Es ist untersagt, volksverhetzendes sowie gewaltverherrlichendes Material (z.B. Tonträger, Filme, Lektüre, Plakate, Symbole, Computerspiele usw.) zu besitzen und/oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Materialien pornografischen Inhalts sind ebenso verboten.
2. Der Besitz und das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen sowie Sprengstoffen aller Art sind verboten.
3. Video und Computerspiele müssen der Altersfreigabe entsprechen. Andernfalls werden sie sichergestellt und den Eltern übergeben.
4. Es ist nicht gestattet, andere Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen von ihnen zu machen.
5. Es ist verboten, Gegenstände jeglicher Art aus dem Gebäude zu werfen.
6. Das Baden in Gewässern ist nur an öffentlichen Badestellen (mit Rettungsschwimmer) gestattet. Das Betreten von zugefrorenen Gewässern (einschl. Eislaufen u. ä.) ist untersagt.
7. Sexuelle Handlungen Minderjähriger sind nicht gestattet.
  1. Verpflegungsleistungen
1. Die Vollverpflegung wird durch den Betreiber der Mensa zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme an den Versorgungsleistungen ist zwingend.
2. Für die Lagerung von verderblichen Lebensmitteln sind die Kühlschränke auf den Etagen zu nutzen. Für besondere Anlässe steht die Küche zur Verfügung.
3. Lieferungen von Lebensmittel ins Sportinternat sind nicht gestattet bzw. bedürfen der individuellen Absprache.
4. Die persönliche Grundausstattung an Geschirr und Besteck kann in den Zimmern in hygienisch einwandfreiem Zustand gelagert werden. Für weiteres Geschirr, Besteck o.a. Küchenutensilien ist die Etagenküche bzw. Gemeinschaftsküche zu nutzen.
  1. Verstöße gegen die Hausordnung
1. Die Internatsleitung übt das Hausrecht aus.
2. Verstößt ein/e Bewohner/in gegen die in der Hausordnung festgelgten Regelungen, kann die Leitung sowie der verantwortliche Erzieher in Ausübung ihres erzieherischen Ermessens Maßnahmen treffen.
3. Bei begründeten Verdacht auf Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung werden von jeweils zwei Mitarbeitern/innen des Hauses in Anwesenheit des/der Bewohner/in Zimmer bzw. Schrankkontrollen durchgeführt.
  1. Haftung
1. Mutwillige Zerstörung und Verschmutzung werden disziplinarisch geahndet und verpflichten zum Schadenersatz.
2. Für die sichere Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen sind die Bewohnerinnen und Bewohner selbst verantworltich. Für abhanden gekommene Geld- und Wertsachen wird von Seiten des Sportinternates keine Haftung übernommen.
3. Für alle von ihnen verursachten Schäden haften die die Bewohner und Bewohnerinnen und haben sofortigen Ersatz in Höhe der Reparatur- und Anschaffungskosten zu leisten.
4. Die ausgegebenen Schlüssel sind Bestandteil einer Schließanlage. Der Verlust von Schlüsseln und deren Beschädigung ist dem/der Erzieher/in umgehend mitzuteilen. Die Kosten der Ersatzbeschaffung und notwendigen Folgekosten tragen die Bewohnerinnen bzw. die Bewohner.
  1. Technische Kontrollen
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist das Personal berechtigt, in allen Räumen technische Kontrollen durchzuführen.
  1. Schlusssatz
Wir Erzieher begleiten euch in den nächsten Jahren auf eurem Weg Spitzensportler zu werden. Unser Ziel ist es, euch in allen Bereichen der Entwicklung zu fördern und zu fordern.
Auf diesen sehr schönen, spannenden und steinigen Weg stehen wir euch jeder Zeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
  1. Inkrafttreten
Die Hausordnung des Sportinternates Frankfurt (Oder) tritt zum 01. September 2016 in Kraft.

Frankfurt (Oder), den 01.08.2016

W. Lausch F. Noack
Leiter Sportzentrum Leiter Sportinternat